Trittsiegel
Aktuelles aus dem Verband
Reduktionsabschuss im Wittergatter – der Bund Bayerischer Jagdaufseher lehnt dies ab!
33 Hirsche wurden im Februar diesen Jahres gegen alle tierschutzgerechte Praxis im Regulierungsgatter in Kaisers/Lechtaler Alpen auf brutalste Weise nie- dergemetzelt. Die Österreichischen Staatsforsten und auch das Landesveterinäramt Tirol begründeten ihren Abschuss mit einer nachhaltigen Eindämmung der Tbc in diesem Gebiet Tirols. In Bayern ist der Abschuss von Wild in Wintergattern grundsätzlich verboten. Dennoch gibt es auch bei uns Ausnahmegenehmigungen.
Der Bund Bayerischer Jagdaufseher lehnt jegliche Reduktion unseres Hochwildes im Wintergatter nachdrücklich ab. Der Respekt vor unserem Hochwild muss gewahrt bleiben. Eine Reduktion vor dem Hintergrund einer Tbc Verbreitung zu rechtfertigen wird durch die Fallzahlen der tatsächlich an Tuberkulose erkrankten Tiere in Bayern widerlegt. Ganz nebenbei wird bei derartig verrohten Aktionen viel Vertrauen und der gute Ruf der Jägerschaft verspielt und alle diejenigen die gute jagdliche Praxis pflegen bei der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt.
Der Vorstand des Bundes Bayerischer Jagdaufseher
Jagdrecht
das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StmELF) hält uns regelmäßig auf dem Laufenden zum Thema Jagd in der Corona-Krise.
Die offiziellen und verbindlichen Informationen des StmELF findet Ihr unter https://www.wildtierportal.bayern.de/
Da die Entwicklung teils sehr dynamisch ist, empfehlen wir, sich in regelmäßigen Abständen dort über die aktuelle Lage zu informieren. Wenn ihr eine E-Mail-Adresse bei uns angegeben habt, wollen wir Änderungen künftig auch proaktiv versenden.
Waidmannsheil!
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Zur Meldung in der BZ: https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/brandenburg-wolf-erschossen-freispruch-fuer-jaeger-aus-den-niederlanden
Und auch jagderleben: https://www.jagderleben.de/news/wolf-drueckjagd-geschossen-jaeger-freigesprochen-712773
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Darf ein Jäger, der Wild aus der Decke schlägt / zerwirkt, sich eines Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiters bedienen?
Ja
Darf ein Jäger für die o. a. Tätigkeit geeignete Räume eines anderen Lebensmittelunternehmers (zugelassen oder registriert) nutzen?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
- Die lebensmittelrechtliche Verantwortung liegt nachvollziehbar (z. B. schriftlich fixiert) voll und ganz beim Jäger als Lebensmittelunternehmer
- Eine vollständige Trennung der Tätigkeiten und Warenflüsse der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist gegeben
- Eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist ausgeschlossen
- Das so gewonnene Wildfleisch darf der Jäger direkt an Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben
Das Lebensmittelunternehmen, dessen Räume vom Jäger genutzt werden, darf nicht für die Wildbearbeitung zugelassen sein, da gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 Wildfleisch die Räumlichkeiten eines zugelassenen Wildbearbeitungsbetriebs nur nach einer Fleischuntersuchung verlassen darf.
Darf ein „Jäger“ der als registrierter Einzelhändler Erzeugnisse aus Wildfleisch herstellt sich eines Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiters bedienen?
Ja
Darf ein „Jäger“ als registrierter Einzelhändler für die Tätigkeit „Herstellen von Wildfleischerzeugnissen“ geeignete Räume eines anderen Lebensmittelunternehmens (zugelassen oder registriert) nutzen?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
- Die lebensmittelrechtliche Verantwortung liegt nachvollziehbar (z. B: schriftlich fixiert) voll und ganz beim Jäger als Lebensmittelunternehmer
- Eine vollständige Trennung der Tätigkeiten und Warenflüsse der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist gegeben
- Eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel der beteiligten Lebensmittelunternehmen ist ausgeschlossen
- Die Erzeugnisse aus Wildfleisch dürfen vom „Jäger“, der seine Betriebsstätte für diese Einzelhandelstätigkeit bei der Behörde gemeldet hat, nur direkt an Endverbraucher abgegeben werden
- Die genutzten Räume des beteiligten Lebensmittelunternehmens dürfen nicht Teil einer für die Wildbearbeitung zugelassenen Betriebsstätte sein, da gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 Wildfleisch die Räumlichkeiten eines zugelassenen Wildbearbeitungsbetriebs nur nach einer Fleischuntersuchung verlassen darf.
Wie ist die Abgabe über Marktstände zu sehen?
Bei Betrieben des Einzelhandels, die ihre Einzelhandelstätigkeit zumindest teilweise in einer ortsveränderlichen und/oder nichtständigen Einrichtung im Sinne von Anhang II Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 auf einem nahe gelegenen Markt (Wochenmarkt, Bauernmarkt etc.) durchführen, ist diese Einrichtung Teil des Betriebs.
Diese o. a. Auslegung wurde von Bayern seit 2007 vertreten und angewendet. Sie wurden 2019 von allen Ländern bestätigt. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich auch die allgemeinen Auslegungen hinsichtlich der Vermarktung kleiner Mengen Wild, wenn der Jäger selbst in seinen Räumen tätig wird, nicht geändert haben.
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Jagdpraxis
Informationen aus den Jagdverbänden
der BJV hat eine Muster-PR-Mitteilung zum Thema „Corona und Jungwild“ herausgegeben. Benutzt Sie gern, wenn ihr die Möglichkeit habt, sie Pressevertretern zukommen zu lassen.
Hier im Wortlaut:
Wie die Coronapandemie junge Wildtiere bedroht
Der Lockdown, eines der Unwörter dieses Jahres, hat dafür gesorgt, dass das gesellschaftliche Leben in vielen Bereichen zum Erliegen gekommen ist. Leider gilt die spürbare und wissenschaftliche belegte Beruhigung in den Städten nicht für die Natur. Verständlicherweise wird die ruhige Zeit von den Menschen dazu genutzt, sich deutlich über das übliche Maß hinaus im Freien zu bewegen. Um der Vereinsamung vorzubeugen, wurden vermehrt Hunde und Katzen angeschafft und auch dies hat seine Auswirkungen. Die Hunde müssen bewegt werden und leider haben sich viele neue Halter keine Gedanken darübergemacht, was bezüglich der Erziehung ihrer Vierbeiner auf sie zukommt. Auch die Zahl der Freigängerkatzen hat zugenommen. Dies alles bedeutet einen erhöhten Druck auf unsere Wildtiere, was sich auch in den steigenden Fallwildzahlen abzeichnet. Jeder gesunde Hund hat einen gewissen Hetz- und Fangtrieb. Ein auf dem Boden herumflatternder Jungvogel ist eine sichere Beute und ein Junghase hat ebenso wenig eine Chance wie ein Rehkitz. Ein junger Hund, der mal eben Rehe verfolgt, wird diese zwar vielleicht nicht erreichen, aber auf der nächsten Straße kommt es dann oft zur Kollision des Wildes mit einem Kraftfahrzeug.
Durch die Pandemie hat sich der Besucherdruck in den Revieren deutlich erhöht. Leider kommt es dadurch auch zu mehr verletzten oder getöteten Wildtieren.
Vorsitzender/ Vorsitzende ….: „Durch die Pandemie hat sich der Besucherdruck in den Revieren
deutlich erhöht. Leider kommt es dadurch auch zu mehr verletzten oder getöteten Wildtieren.“
In Bayern keine generelle Leinenpflicht
Gerade jetzt beginnt die Tierwelt für Nachwuchs zu sorgen. Die ersten Hasen und Kaninchen sind schon da und Kiebitz, Großer Brachvogel und die meisten Singvögel beginnen ihr Brutgeschäft. Fasan und Rebhuhn folgen kurz darauf und Ende April, Anfang Mai werden die ersten Rehkitze gesetzt. Es gibt in Bayern, nicht wie in anderen Bundesländern, keinen generellen Leinenzwang, aber es sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, den Hund in Feld und Wald anzuleinen. Ein Hund der einmal, oft genug unbemerkt, Beute gemacht hat, wird versuchen dieses Erfolgserlebnis zu wiederholen. Aber Haustiere die ständig unbeaufsichtigt in freier Natur wildern, stellen ein großes Problem dar.
Vorsitzender/ Vorsitzende ….: „Frühjahrszeit ist Jungtierzeit. Insbesondere in der Jungenaufzucht
benötigen Wildtiere ihre Ruhe. Dies geht aber nur durch eine achtsame Haltung der Naturnutzer und
auch dem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Haustieren. Gerade Tierfreunde müssen
Verständnis für die Wildtiere aufbringen.“
Abdruck honorarfrei.
Text: PM/ BJV
Tipps & Tricks von Mitgliedern für Mitglieder
in diesem Bereich sollen zukünftig Reviertipps von Euch veröffentlicht werden. Schickt uns doch Tipps für Kirrungen, Wildfütterungen, Anleitungen zum Kanzelbau und vieles mehr. Wir haben unglaublich viele Fachleute in unseren Reihen. Und von diesem Wissen sollen alle profitieren können! Wir freuen uns auf Eure Tipps unter info@bbja.de.
Euer Markus
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